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Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vom Bundesrat bestätigt

Der Paritätische Gesamtverband informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem der Bundestag am 17. Januar 2013 das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme verabschiedet hat, bestätigte der Bundesrat am 1. Februar 2013 das Gesetz. Der Bundesrat erhob keinen Einspruch gegen das Gesetz, welches der Form nach kein zustimmungspflichtiges Gesetz durch die Länderkammer ist.  Damit ist der gesetzgeberische Verlauf abgeschlossen und das Gesetz kann in Kraft treten. Sie finden als Anhang eine Erläuterung des Bundesrates zur aktuellen Gesetzesreform vom 01.02.2013. Der Paritätische hatte sich in seiner Stellungnahme und in der Expertenanhörung im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2012 gegen die Gesetzesreform ausgesprochen, da sie den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention widerspricht. Sie finden die Paritätische Stellungnahme ebenfalls als Anhang.


Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Sauermann
Referentin Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, chronische Erkrankungen

DER PARITÄTISCHE Gesamtverband

verknüpfte Artikel:

  Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme am 17.01.2013 im Bundestag verabschiedet

 

Downloads:

  pdf  BR_Erl_Zwangsmassnahme

pdf  Paritaet_Stellungn_Zwangsbeh_4_Dez_2012

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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