FG stationär
Über die Textentwicklung und die Abstimmungen in der AG § SGB XI ist ausführlich berichtet worden. Nunmehr liegt der abgestimmte Text „schwarz auf weiß" vor, d. h. die farbig gekennzeichneten unterschiedlichen textlichen Entwicklungsstände haben für die zu schließenden Vereinbarungen keine Bedeutung mehr. Dass die Erweiterung des Gesamtversorgungsvertrages auf die ambulanten Leistungen (§ 36 SGB XI) noch erfolgen soll, war bereits mitgeteilt worden. Zur Zeit ist nicht einschätzbar, zu welchem Zeitpunkt eine entsprechend weiter gefasste Vertragsform zur Verfügung stehen wird. |
verknüpfte Artikel: AG § 75 SGB XI. Informationen aus dem Arbeitstreffen am 01. 11.2010
Gesamtversorgungsvertrag nach § 72 Abs. 2 SGB Xl. Fortentwickelte Arbeitsfassung
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Gesamtversorgungsvertrag nach § 72 Absatz 2 SGB XI. Abschließende Textfassung
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