Die AG Ortsübliche Arbeitsvergütungen der Pflegekräfte in Berlin hat sich am 04. 12. 2009 getroffen, um den in der Entwurfsfassung vorliegenden Bericht als Ergebnisbericht zu verabschieden und "damit einen breiten Konsens aller Vertragsparteien in Berlin herzustellen".
Im Sitzungsverlauf wurde deutlich, dass für die Arbeitsvergütungen von Pflegehilfskräften noch ein "Anpassungsbedarf nach oben" besteht: Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass die Definition der Ortsüblichkeit bei den Vergütungen im Sinne von § 72 Absatz 3 tatsächlich nur die Definition für eine "Untergrenze" abbilden kann, damit eine Mindestvoraussetzung für den Abschluss von Versorgungsverträgen gegeben ist. Die leistungsgerechte Entlohnung von Pflegekräften und auch Pflegehilfskräften ist ein anderes Thema, ebenso wie das Erfordernis, auch die Arbeitgeber-Bruttoaufwendungen nachrichtlich darzustellen. |
verknüpfte Artikel: AG Ortsübliche Vergütung. Vorbereitende Unterlagen zum Sitzungstermin am 04. 12. 09
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AG Ortsübliche Vergütung erörtert Korrekturbedarf bei Eckwerten
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