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AG § 75 SGB XI. Leistungsträger stellen Vergütungsantrag und Kostenblatt zur Diskussion.

FG stationär

 

Für die Paritätischen  Mitgliedsorganisationen  vorab zur Einsichtsnahme und Bewertung hinterlegt ist ein Tabellenkonstrukt, das von den Leistungsträgern entworfen wurde und in dem nächstfolgenden Arbeitstreffen der AG § 75 zu erörtern ist. Bezogen auf die episch breite Darstellungsform "betriebswirtschaftlicher Vergangenheit" ist die verkürzte Überschrift "Kostenblatt" nicht treffend:
"Selbstkostenblatt" wäre die geeignetere Überschrift für die rückwärts gewandte kostensystematische Betrachtung.

Dass als Grundlage für die aufzuliefernden Zahlenwerte ein BSG-Urteil angeführt wird, das zu einer Schiedsstellenentscheidung gefällt wurde, verblüfft weitergehend. Vielleicht geht man davon aus, dass zukünftig jedwede Form einer Vergütungssteigerung nur über den Umweg Schiedsstelle geklärt werden kann. Auch § 85 Absatz 3 SGB XI benennt lediglich Nachweisformen im Einzelfall, nicht generalisierender Art.

Unabhängig davon, ob derartige Nachweisformen mehr oder weniger geeignet sind:
Die Einrichtungsträger mögen für sich Plausibilität und Administrationsaufwand einer derartigen Formularstruktur bewerten und ggf. Anmerkungen und Kommentare an die LGS Parität übermitteln:
Für die zügige Vorbereitung möglicherweise zu führender Einzelvergütungsverhandlungen kann man sich mangels sonst vorliegender Nachweis- und Antragsmodelle vielleicht an der bestehenden Vorlage orientieren. Dass für die prospektive Vergütungsdefinition, beim zitierten BSG-Urteil insbesondere auch die Randziffern vor 26 ff von Bedeutung sind, sollte ausdrücklich noch einmal betont werden!

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf BSG-Urteil - Schiedsspruch über leistungsgerechte Vergütung ... (1.84 MB)

 

Downloads für Mitglieder:

spreadsheet Vergütungsantrag und Kostenblatt für Pflegeheime in Berlin (52 kB)


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