FG stationär
Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen vorab zur Einsichtsnahme und Bewertung hinterlegt ist ein Tabellenkonstrukt, das von den Leistungsträgern entworfen wurde und in dem nächstfolgenden Arbeitstreffen der AG § 75 zu erörtern ist. Bezogen auf die episch breite Darstellungsform "betriebswirtschaftlicher Vergangenheit" ist die verkürzte Überschrift "Kostenblatt" nicht treffend: Dass als Grundlage für die aufzuliefernden Zahlenwerte ein BSG-Urteil angeführt wird, das zu einer Schiedsstellenentscheidung gefällt wurde, verblüfft weitergehend. Vielleicht geht man davon aus, dass zukünftig jedwede Form einer Vergütungssteigerung nur über den Umweg Schiedsstelle geklärt werden kann. Auch § 85 Absatz 3 SGB XI benennt lediglich Nachweisformen im Einzelfall, nicht generalisierender Art. Unabhängig davon, ob derartige Nachweisformen mehr oder weniger geeignet sind: |
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Vergütungsantrag und Kostenblatt für Pflegeheime in Berlin (52 kB)
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AG § 75 SGB XI. Leistungsträger stellen Vergütungsantrag und Kostenblatt zur Diskussion.
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