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Maßstäbe u. Grundsätze zur Sicherung u. Weiterentw. der Pflegequalität für die teilstationäre Pflege

FG stationär

 

Der Paritäitsche Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Mail vom 10.11.2011 hatten wir von der Plenumssitzung der Vereinbarungspartner §§ 113ff SGB XI am 26.10.2011 berichtet. Entsprechend dem Beschluss des Plenums vom 26.10.11 zu den Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität für die teilstationäre Pflege nach § 113 SGB XI fand am 14.11.11 eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) statt. Aufgabe der AG war es, eventuell bestehende Einigungsmöglichkeiten in den beiden noch „offenen" Punkten (hauswirtschaftliche Versorgung, Ergebnisqualität) in den Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität für die teilstationäre Pflege nach § 113 SGB XI zu identifizieren und nach Möglichkeit eine Einigung herbeizuführen.

Im Ergebnis der AG-Sitzung konnte mit dem VDAB eine Einigung über die beiden offenen Punkte nicht herbeigeführt werden. Vor dem Hintergrund der nicht erzielten Einigung mit dem VDAB werden entsprechend dem Beschluss des Plenums die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität für die teilstationäre Pflege nach § 113 SGB XI in der Fassung mit Stand vom 04.10.2011 (s. Anlage), die das Plenum am 26.10.11 als Ergebnis der AG abgenommen hatte, ins Beteiligungsverfahren gegeben.

Hintergrund: Der Schiedsstellenvorsitzende hatte im letzten Schiedsverfahren festgelegt, dass vor der Durchführung des Schiedsverfahrens die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität für die ambulante und vollstationäre Pflege nach § 113 SGB XI auch mit den strittigen Punkten zunächst dem Beteiligungsverfahren zuzuführen seien. Eine Anrufung der Schiedsstelle ist damit erst nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens möglich.

Insofern wird sich aus unserer Sicht auch erst mit dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens herausstellen, ob der VDAB die Schiedsstelle zu den beiden noch offenen Punkten anrufen wird. Mit dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird nicht vor Januar 2012 zu rechnen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege


verknüpfte Artikel:

Bericht von der Plenumssitzung der Vereinbarungspartner §§ 113ff SGB XI am 26.10.2011

 

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Downloads für Mitglieder:

document 2011-10-04 - Anlage BMuG teilstationär Redaktion (125.5 kB)

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