Der Gesamtverband informiert nachfolgend über die nun vorliegenden
schriftlichen Ergebnisse der Schiedsstellenentscheidung zur PTV-S
Hintergrund: Am 18.09.2013 wurde der Schiedsspruch der Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI zur Pflege-Transparenzvereinbarung für die stationäre Pflege (PTVS) veröffentlicht. Nachdem in den Verhandlungen zwischen den Vereinbarungspartnern nach § 113 SGB XI der Abschluss einer Pflege-Transparenzvereinbarung stationär nur in Teilbereichen erzielt werden konnte, haben Leistungserbringerverbände am 02.03.2012 ein Schiedsverfahren eingeleitet, ebenso hat der GKV-Spitzenverband am 4.7.2012 die Schiedsstelle angerufen. Beide Schiedsverfahren sind zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden. Die neue Pflege-Transparenzvereinbarung stationär tritt nun in der geeinten Fassung zum 1. Januar 2014 in Kraft. Voraussichtich im Februar 2014 werden die ersten Prüfergebnisse in der neuen Fassung im Internet veröffentlicht werden. Für einen Übergangszeitraum von einen Jahr wird es Veröffentlichungen zu Prüfergebnissen von stationären Pflegeeinrichtungen nach alter und nach neuer PTVS geben bis alle stationären Pflegeeinrichtungen nach der neuen PTVS geprüft worden sind. Da aufgrund der Änderungen der PTVS die Ergebnisse der Prüfungen nach der PTVS alt (2008) und PTVS neu (2013) nicht vergleichbar sind, werden sowohl auf den „alten" als auch auf den "neuen" Veröffentlichungen ein entsprechender Warnhinweis zu finden sein.
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Information GV
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Synopse_ Farbcode_neu_logo
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PTVS 2013-06-10 Anlage_1
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PTVS 2013-06-10 Anlage_2
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PTVS 2013-06-10 Anlage_3
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PTVS 2013-06-10 Anlage_4
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PTVS 2013-06-10
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Änderungen der PTVS (BAGFW Juli 2013)
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Pressemeldung BAGFW
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