Die FAQ des Qualitätsausschuss Pflege zum indikatorengestützten Verfahren wurden aktualisiert. Neben redaktionellen Änderungen wurde eine neue FAQ formuliert: „Eine Pflegeeinrichtung kann die Daten nicht innerhalb eines laufenden Ergebniserfassungszeitraumes an die Datenauswertungsstelle Pflege (DAS) übermitteln. Welche Möglichkeiten hat die Pflegeeinrichtung? Sollte die Datenübermittlung aufgrund der Nutzung einer externen Software (Datenübermittlung per Uploadfunktion oder Webservice) bspw. durch die Folgen eines Cyberangriffes nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, die Datenerfassung direkt im Webportal der Datenauswertungsstelle Pflege (DAS) vorzunehmen. Sollte insgesamt keine Datenübermittlung möglich sein, steht es der Pflegeeinrichtung frei, die hierfür ausschlaggebenden Gründe innerhalb des 7-tägigen Kommentierungszeitraums im Kommentarfeld datenschutzkonform zu erläutern." Leider ist es von Seiten der Datenauswertungsstelle nicht möglich den Stichtag zu verschieben oder die Konsequenz einer unangekündigten Regelprüfungen im Falle einer ausbleibenden Datenerfassung auszusetzen, auch wenn die Einrichtung diese nicht zu verschulden hat. Es empfiehlt sich daher immer auch den zuständigen Landesverband der Pflegekassen von den Umständen in Kenntnis zu setzen. Weitere Informationen auf der Webseite des Qualitätsausschuss Pflege: https://www.gs-qsa-pflege.de/faq/. |
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§ 113 SGB XI - Aktualisierte FAQ des Qualitätsausschuss Pflege zum indikatorengestützten Verfahren (Stand: Januar 2025)
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