Gemäß dem Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG) erstellt die Heimaufsicht jährlich einen Tätigkeitsbericht. Aufgrund der erweiterten Aufgaben der Heimaufsicht im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie wird für die Berichtsjahre 2020 und 2021 ein Doppelbericht vorgelegt.
Seit dem Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2020 hat die Heimaufsicht ihre Tätigkeit auf die pandemische Situation und die veränderten Anforderungen eingestellt. Im aktuellen Tätigkeitsbericht wird neben statistischen Daten auch auf die besonderen Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkte der Berliner Heimaufsicht seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie eingegangen. |
Tweet
Verknüpfte Artikel: Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht Berlin aus 2019 Downloads für Mitglieder: |