Beschwerdemöglichkeiten sind zentraler Baustein für die Achtung der Menschenwürde, sie sichern den Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen Selbstbestimmung. Konkrete Empfehlungen für die Einrichtung von effektiven Beschwerdeverfahren in der stationären Altenpflege formuliert das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Publikation „Beschwerdeverfahren verbessern – Menschenrechte schützen. Zwölf Empfehlungen für die stationäre Pflege". Die Empfehlungen des Instituts basieren auf einer erstmals bundesweit durchgeführten empirischen Erhebung zu außergerichtlichen Beschwerdemöglichkeiten in Pflegeheimen. Im Forschungsprojekt „Beschwerdemechanismen in der Altenpflege" untersuchte das Institut außergerichtliche Beschwerdeverfahren für Bewohner*innen in der stationären Altenpflege. Dazu wurden pflegebedürftige Menschen und ihre Familienangehörigen, Pflegekräfte sowie Expert*innen in Pflegeeinrichtungen, Prüfbehörden und Beschwerdestellen befragt. Das Ziel: Die Erwartungen, Bedürfnisse und Wünsche von Betroffenen zu dokumentieren und zu analysieren. Bei der Befragung ging es vor allem darum einen systematischen fallübergreifenden Vergleich der Erfahrungen von Menschen mit Pflegebedarfen und ihren Unterstützer*innen zu gewinnen und nicht die Häufigkeit von Beschwerden etc. zu erfassen. Die Handlungsempfehlungen im Einzelnen:
Im Downloadbereich der Bericht, der auch unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/Praxis_Beschwerdestelle_Altenpflege.pdf
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