Der Paritätische Gesamtverband informierte am 27.04.2020 über den Sachstand QPR TAPF und bittet um Rückmeldung zum Entwurf der Stellungnahme der BAGFW: „Uns hat eine Rückmeldung des BMG zu den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 18.02.2020 erreicht. Diese erhalten Sie in der Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Das BMG hat die Nichtbeanstandung gemäß § 113b Absatz 9 Satz 5 SGB XI erklärt. Es wurde darüber hinaus die Auflage erteilt, durch den Qualitätsausschuss Pflege baldmöglichst eine Qualitätsdarstellung für die teilstationäre Pflege zu erarbeiten. Die AG Maßstäbe und Grundsätze des Qualitätsausschuss - in der wir vertreten sind - ist mit der Umsetzung dieses Auftrages bereits seit Beginn des Jahres befasst. Über den Veröffentlichungszeitpunkt der Maßstäbe und Grundsätze im Bundesanzeiger informieren wir Sie mit einer separaten Mail.
Zwischenzeitlich wurde die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zur QPR TP auf den 29.05.2020 verlängert. Die in der BAGFW kooperierenden Verbände haben den beigefügten Entwurf erarbeitet. Wir haben jetzt nochmal die Gelegenheit Hinweise zum Entwurf einfließen zu lassen. Bitte senden Sie uns diese - möglichst im Änderungsmodus im Dokument und nicht in Kommentarform - bis zum 05.05.2020 zu.
Ihre Rückmeldungen senden Sie bitte bis 04.05.2020 an das Qualitätsmanagement Referat Pflege (
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Verknüpfte Artikel: MuG TAPF gemäß § 113 SGB XI - aktualisierter Sachstand vom 22.01.2020 Downloads für Mitglieder: document 20 0408 Stellungnahme QPR Tagespflege Entwurf BAGFW (120 KB) |