Die in der BAGFW kooperierenden Verbände haben zum Entwurf der Richtlinien des GKV-SV zur Verlängerung des Prüfrhythmus und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Einrichtungen in der Langzeitpflege gem. § 114c Abs. 1 SGB XI Ihre Stellungnahme abgegeben. Darin wird das Ziel des Gesetzgebers, den Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen zu verlängern, begrüßt. Da die Inhalte der Anlage 1 als Dreh- und Angelpunkt der gesamten Richtlinie nicht vorliegen, kann die Stellungnahme jedoch nur als vorläufig angesehen werden. Eine abschließende Einschätzung kann deshalb erst nach Vorlage der Anlage 1 erfolgen. Aus Sicht der in der BAGFW kooperierenden Verbände muss daher nach Erarbeitung der Anlage 1 erneut ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Die Kommentare zu den einzelnen Regelungen der Richtlinie sind dem beigefügten Dokument im Downloadbereich zu entnehmen.
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