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Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht Berlin 2017

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und das Landesamts für Gesundheit und Soziales haben den Bericht der Heimaufsicht nach § 6 Abs.5 Wohnteilhabegesetzt (WTG) für das Jahr 2017 veröffentlicht.

Die Heimaufsicht hat unter anderem die Aufgabe, die stationären Pflegeeinrichtungen in Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen regelmäßig zu prüfen,zu beraten  und zu überwachen sowie Beschwerden nachzugehen. In Berlin gab es im vergangenen Jahr 584 stationäre Einrichtungen mit insgesamt 39.539 Plätzen, darunter 291 vollstationäre Langzeitpflegeeinrichtungen, also Pflegeheime. Außerdem gab es 645 Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen nach § 4 Abs. 1 WTG mit 4.884 Plätzen. Die Anzahl der Pflege-Wohngemeinschaften und der damit verbundenen Plätze nahm im Zeitraum von 2012 bis 2017 um ca. 27% zu.

Ein besonderes Augenmerk richtet der Bericht auf eine detaillierte Darstellung der Aufgabenbereiche mit Zuordnung zur jeweiligen Rechtsgrundlage gemäß WTG.

Ausgewählte Ergebnisse (u.a. Auszug aus der Pressemiteilung):

  • Im Berichtsjahr 2017 verfügte die Heimaufsicht im LAGeSo über 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen 19 für Kontrollen in stationäre Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften zur Verfügung standen. 2018 wurde die Heimaufsicht um zwei Stellen verstärkt, eine für die Prüf- und Beratungsangelegenheit, sowie eine speziell für bauliche Angelegenheiten nach dem WTG-BauV.
  • Insgesamt hatte die Heimaufsicht 584 stationäre Einrichtungen zu überwachen – fünf mehr als im Jahr 2016. Dazu gehörten 291 Pflegeheime, 20 Kurzzeitpflege-Einrichtungen, 95 Tagespflege-Einrichtungen, 15 Hospize, acht Altenheime und Altenwohnheime sowie 155 Wohnheime für Menschen mit Behinderungen.
  • In den stationären Einrichtungen wurden im vergangenen Jahr 463 Regelprüfungen und 45 Anlassprüfungen durchgeführt.
  • Die Gesamtzahl der Prüfungen hat leicht abgenommen – von 533 im Jahr 2016 auf 508 im Jahr 2018. Dafür nahm der Anteil der aufwändigeren, nicht angemeldeten Prüfungen deutlich zu – von 5,6% im Jahr 2016 auf 17,3% im Jahr 2017
  • In den 508 kontrollierten Einrichtungen wurden insgesamt 66 Mängel festgestellt. in einem Fall musste ein Belegungsstopp wegen gravierender Qualitätsmängel verhängt werden, in vier Fällen ein Bußgeldbescheid erlassen werden.  Es gab 2 Anordnungen zur Mängelbeseitigung: Eine bezog sich auf unrechtmäßige Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen, die andere um den Verstoß des Einrichtungsträgers  gegen §8 Abs. 4 WTG-PersV. Es gab jedoch keine Beschäftigungsverbote oder Untersagungen nach §23 bzw. §25 WTG
  • Die meisten Mängel wurden bei der Personalausstattung (19) gerügt, gefolgt von Arbeitsorganisation (10), Pflege- und Betreuungsdokumentation (8), Medikamentenvergabe und -aufbewahrung (7) sowie Hygiene (6).

Ausblick:

Bisher werden entsprechend der WTG-Prüfrichtlinien bei jeder Regelprüfung stationärer Pflegeeinrichtungen bestimmte Kapitel immer abgefragt. Hinzu kommen bei jeder Regelprüfung mindestens zwei weitere, nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählende Kapitel aus dem Fragenkatalog.

Als Reaktion auf die 2017 vom Rechnungshof veröffentlichten Kritikpunkte und Erwartungen hat die Heimaufsicht umgehend und umfassend folgende Änderungen umgesetzt (vgl. u.a. Landesrechnungshof Berlin - Jahresbericht 2017 u.a. mit Fokus Prüfungen der Heimaufsicht in Pflegeeinrichtungen unzureichend ... ):

Seit Frühjahr 2018 werden in jeder stationären Pflegeeinrichtung (ausgenommen Hospize) innerhalb von fünf bzw. sechs Jahren (je nach Einrichtungstyp) mindestens einmal bestimmte Kapitel unangemeldet geprüft. Zusätzlich werden anlassbezogen weitere unangemeldete Prüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Ferner erfolgt mindestens eine themenbezogene Schwerpunktprüfung pro Jahr gleichzeitig in mehreren stationären Pflegeeinrichtungen unangemeldet.

Durch diese Maßnahmen sei eine Erhöhung der unangemeldeten Regelprüfungen in 2018 auf ca. 20 Prozent zu erwarten. Zusammen mit den durchzuführenden unangemeldeten anlassbezogenen Prüfungen kann im Jahr 2018 mit einer Quote unangemeldeter Prüfungen von über 30 Prozent ausgegangen werden.

 

 

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