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BTV - Berichte der Forschungsvorhaben „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ und „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis"

 

Als Downloads hinterlegt sind nebenstehend unterschiedliche Dokumente, die die Diskussion und Entwicklung rund um die Themen Rechtliche Betreuung und Betreuungsvereine im 2. Halbjahr 2017 dokumentieren:

Forschungsvorhaben „Qualität in der rechtlichen Betreuung“: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Ende 2015 das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) in Kooperation mit Frau Prof. Dr. Dagmar Brosey von der Technischen Hochschule Köln beauftragt, ein Forschungsvorhaben zum Thema „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ durchzuführen. Mit dem Forschungsvorhaben wurde im Wesentlichen untersucht, welche Qualitätsstandards in der Praxis der rechtlichen Betreuung eingehalten werden, ob und welche strukturellen Qualitätsdefizite in der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung vorliegen und auf welche Ursachen mögliche Qualitätsdefizite zurückgeführt werden können. Für die empirische Überprüfung hat die Auftragnehmerin im Rahmen des ersten Zwischenberichts ein Qualitätskonzept in der rechtlichen Betreuung sowie überprüfbare Indikatoren der Qualitätskriterien entworfen. Darüber hinaus wurde im Rahmen des zweiten Zwischenberichts das bestehende Vergütungssystem für Berufsbetreuer evaluiert. Dabei wurde insbesondere überprüft, ob die pauschalierten Stundenansätze den tatsächlichen Zeitaufwand abbilden.

In dem Abschlussbericht vom 28. November 2017 sind die Ergebnisse aus den Befragungen der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer, der Betreuungsgerichte, Notariate (in Württemberg), Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine und aus den vertiefenden qualitativen Fallstudien zusammengetragen worden. Aus den umfangreichen Ergebnissen hat die Auftragnehmerin 54 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die sich zum Teil an bestimmte Akteure des Betreuungswesens, zum Teil auch an den Gesetzgeber richten.

Weitere Informationen uter: http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Fachpublikationen_node.html

 

Hinweis: Auf Seite 16/17 der Kurzfassung sind die entscheidenden Sätze zur Finanzierungssituation der Vereine und zur Querschnittsfinanzierung enthalten: „Bezüglich der  Querschnittsarbeit  der Vereine  wird deutlich,  dass  sich  deren öffentliche Finanzierung  zwischen den Bundesländern massiv  unterscheidet  und dass sie teilweise sehr gering ausfällt……Im Bundesdurchschnitt entfallen rd. 4.000 ehrenamtliche Betreuungen auf die Landesmittel, mit denen eine Vollzeitstelle in  etwa  finanzierbar wäre........Bezüglich  der Finanzierungssituation der  Betreuungsführung durch  Vereinsbetreuer wurde  gezeigt,  dass selbst  unter  der Annahme, dass  der tatsächliche Zeitaufwand dem vergüteten Zeitaufwand entspricht, die Arbeitgeberkosten für einen Vereinsmitarbeiter, der in Vergütungsstufe 3 eingruppiert ist (44 €), nicht ganz gedeckt sind. Wenn hingegen der tatsächliche Zeitaufwand gemäß der Zeitbudgeterhebung herangezogenwird,  besteht eine beträchtliche Finanzierungslücke…..“

Forschungsvorhaben zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte „andere Hilfen“: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Ende 2015 die IGES Institut GmbH mit der Durchführung des rechtstatsächlichen Forschungsvorhabens zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte „andere Hilfen“ unter besonderer Berücksichtigung des am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ beauftragt. Mit Vorlage des Abschlussberichtes und einer Zusammenfassung der wesentlichen Forschungsergebnisse wurde das Forschungsvorhaben im Oktober 2017 beendet. Das Forschungsvorhaben hat im Wesentlichen empirisch untersucht, welche „anderen Hilfen“ zur Vermeidung und Begrenzung von rechtlichen Betreuungen grundsätzlich geeignet sind und ob den Betreuungsbehörden die diesbezüglichen Informationen unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Bedarfe der betroffenen Person einerseits und der konkreten Möglichkeiten vor Ort andererseits in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Dazu wurde in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der derzeitigen potentiell betreuungsvermeidenden „anderen Hilfen“ insbesondere aus dem sozialrechtlichen Bereich erstellt. In einem zweiten Schritt wurde untersucht, ob und inwieweit diese Hilfen insbesondere nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden von diesen tatsächlich vermittelt oder dem Betreuungsgericht zur Kenntnis gebracht werden. Schließlich wurden in einem dritten Schritt Vorschläge und Ansätze für weitere mögliche Maßnahmen zur effektiveren Nutzung „anderer Hilfen“ im Betreuungsverfahren erarbeitet.

Der Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben ist in drei Bände gegliedert:

Im Mittelpunkt des Bandes I: Zentrale Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen steht die Beantwortung der 17 forschungsleitenden Fragen – auf dem Boden einer zusammenfassenden Würdigung aller gewonnenen Ergebnisse – und die Ableitung von Empfehlungen, wie dem Erforderlichkeitsgrundsatz in der betreuungsrechtlichen Praxis aus Sicht des IGES Instituts künftig noch stärker Geltung verschafft werden kann.

Der Band II: Potenziell betreuungsvermeidende „andere Hilfen“: Systematisierung und Relevanz in der Praxis enthält – neben einleitenden Ausführungen zur Definition „anderer Hilfen“ und der diesbezüglichen Aufgaben der Betreuungsbehörden – eine steckbriefartige Darstellung von 41 Hilfen (Sozialleistungen; außerhalb des Sozialrechts normierte Hilfen; Hilfen aus dem privaten und sozialen Umfeld der Betroffenen) und von fünf weiteren Hilfen und zwei Modellvorhaben in einer anderer Darstellungsform. Zudem sind die teilweise reichhaltigen Informationen zur Rolle der einzelnen Hilfen in der aktuellen betreuungsrechtlichen Praxis aus den verschiedenen empirischen Erhebungen des Forschungsvorhabens jeweils zusammenfassend ausgeführt.

Der Band III: Dokumentation der empirischen Ergebnisse enthält die vollständige Dokumentation aller Auswertungen der schriftlichen Befragungen und Falldokumentationen. Die Darstellung ist nach den einzelnen Erhebungen gegliedert. In der Einleitung zu jedem Unterkapitel wird die jeweilige Methodik erläutert. Im Anhang dieses Bandes finden sich ferner alle eingesetzten Frage- und Dokumentationsbögen.

 

Weitere Informationen unter: http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Fachpublikationen_node.html

Zusammenfassung der wesentlichen Forschungsergebnisse: Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte „andere Hilfen“ – Zentrale Ergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

 

 

Verknüpfte Artikel:

Forschungsvorhaben „Qualität in der rechtlichen Betreuung" - 1. und 2. Zwischenbericht des ISG veröffentlicht

 

Downloads:

pdf 17 1219 IGES AbschlussberichtErforderlichkeitsgrundsatz Kurzdarstellung (345 KB)

pdf 17 1218 PM ISG 20171212 ISG Qualität Betreuung (37 KB)

pdf 17 1128 ISG Bericht Endfassung Qualität in der Rechtl Betreuung (12.56 MB)

pdf 17 1109 JustitMinKonf I12 Strukturelle AEnderungen im Betreuungswesen oh (78 KB)

pdf 17 1100 ISG Empfehlungen Qualität Betreuung (675 KB)

pdf 17 1025 IGES Zusammengassung Forschungsvorhaben Erforderlichkeitsgrunds (342 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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