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Abgh Berlin - Rote Nummer zum Beschluss "Zusammenarbeit der Berufsbetreuer/innen und der Betreuungsvereine"

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales beantwortet mit der Roten Nummer den Beschluss des Abgeordnetenhaus:

„Die Senatsverwaltung für Justiz und die Senatsverwaltung für Soziales werden aufgefordert, ein gemeinsames Konzept zur Zusammenarbeit der Berufsbetreuer/innen und der Betreuungsvereine bis zum 1. September 2018 vorzulegen. Hier soll es vorrangig darum gehen, Möglichkeiten und Maßnahmen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung zu erarbeiten und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen vorzubereiten. Die Betreuungsbehörden der bezirklichen Sozialämter sind einzubeziehen.“

Mit der Roten Nummer wird kein Konzept vorgelegt sondern ein Sachstandsbericht vorgelegt und führen u.a. aus: „Hierzu arbeiten die für Justiz und Soziales zuständigen Senatsverwaltungen kooperativ auf konzeptionelle und strukturelle Verbesserungen im Betreuungswesen hin.“

 

Zu „Bereits eingeleitete Maßnahmen“ für der Bericht aus:

Auf Landesebene wurden bessere Voraussetzungen geschaffen, um das Betreuungsrecht zu verankern und die Betreuungsvereine stärker zu fördern. So wurde das Betreuungsrecht in der laufenden Legislaturperiode in der Geschäftsordnung des Senats neben der Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen dem Geschäftsfeld der für Soziales zuständigen Senats-verwaltung zugeordnet.

Die gesamtstädtischen Durchführungsaufgaben für das Betreuungsrecht wurden inklusive der Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen mit Wirkung vom 01.01.2018 dem Lan-desamt für Gesundheit und Soziales als Aufgabe übertragen.

Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 stehen im Haushaltsjahr 2019 nunmehr 930.000 € (2018: 740.000 €) zur Finanzierung von anerkannten Betreuungsvereinen zur Verfügung. Entgegen der bisherigen Förderung über entgeltliche Leistungsverträge ist seitens der für Soziales zu-ständigen Senatsverwaltung beabsichtigt, die Vereine ab 2019 über Zuwendungen zu fördern und sie damit in der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben (Gewinnung und Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuenden) zu unterstützen.

 

 

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