Aus dem Rentenversicherungsbericht 2014 der Bundesregierung geht hervor, dass das durchschnittliche Rentenzugangsalter sich seit dem Jahr 2000 um knapp zwei Jahre erhöht hat und im Jahr 2013 bei 64,1 Jahren lag. Die Unterschiede zwischen Frauen und Männern sind dabei marginal. Deutlich gestiegen ist den Angaben zufolge auch die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen. Laut Rentenbericht lag diese im Jahr 2000 noch bei 20 Prozent, im vergangenen Jahr aber bereits bei 50 Prozent. Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2028 auf 21,4 Prozent steigen werden und das Sicherungsniveau vor Steuern von 48 Prozent in diesem Jahr auf 43 Prozent bis zum Jahr 2030 sinken wird. „In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur dann erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Zentrale Säule der Altersversorgung wird aber auch weiter die gesetzliche Rente bleiben“, schreibt die Regierung. Gerade mit Blick auf die Sentenz des Rentenversicherungsbericht 2014 zur zentralen Altersversorgung der gesetzlichen Rente (s. oben) ist erneut der Verweis auf den nebenstehend verlinkten Artikel „DPW-Modellrechnung zur Altersarmut 2021 - Paritätischer prognostiziert drastischen Anstieg der Altersarmut“ notwendig. Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2014): s. nebenstehenden Download |
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