Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im September 2014 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) vorgelegt. Hintergrund des Referentenentwurfs ist, die Umsetzung der Europäischen Richtlinie vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten in nationales Recht. Zu dem vorliegenden Referentenentwurf hat der Paritätische Gesamtverband eine Stellungnahme erarbeitet. Die Stellungnahme wurde vom Verbandsrat am 5. Dezember 2014 verabschiedet und fristgemäß zum 10. Dezember 2014 dem BMJfV übermittelt. |
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