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BMJV-Broschüre - Beratungs- und Prozesskostenhilfe/ Kostenlose Rechtsberatung bei Bedürftigkeit/ Nationale Demenzstrategie

Im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie wirken die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der GKV-SV im Rahmen seiner Aufgabenstellung und die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass Pflegeberatungsstellen gezielt mehr Informationen über den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe zur Verfügung stellen und Unterstützung bei der Antragsstellung anbieten. Über die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung bei Bedürftigkeit durch Rechtsanwält*innen und Rechtsbeistände auf Grundlage des Beratungshilfegesetzes sollen Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen stärker informiert werden.

Im Download hinterlegt befindet sich die Broschüre „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“ aus dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ).
 
Das BMFSFJ weist im „Wegweiser Demenz“ auf diese kostenlose Rechtsberatung hin und stellt diese Information für Multiplikatoren zur Verfügung. Das BMG wird ebenfalls den „Ratgeber Demenz“ dahingehend ergänzen. Bis Ende 2022 werden Pflegeberatungsstellen flächendeckend informiert und können diesbezüglich Unterstützung anbieten. Zudem wird die Information im „Wegweiser Demenz“ stehen. Der „Ratgeber Demenz“ des BMG wird ergänzt.
 


Zum Hintergrund:
Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen können in jedem Bundesland kostenfreie Beratung zu diversen Themen erhalten. Dabei handelt es sich beispielsweise um Beratungen zum Krankheitsbild, den Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten oder aber zu den Ansprüchen aus der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beratungen werden von diversen Beratungsstellen wie zum Beispiel Pflegestützpunkten, Sozialverbänden und Verbraucherzentralen geleistet.
 
Manchmal ist jedoch eine juristische Beratung oder eine Vertretung vor Gericht durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt notwendig, um die Ansprüche für die Betroffene oder den Betroffenen durchzusetzen. Eine juristische Erstberatung wird in vielen Gemeinden ebenfalls kostenlos angeboten. Die Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel für den Schriftverkehr zwischen den Parteien, ist darin aber nicht enthalten.
 
Wer nicht über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert ist, muss für die Kosten der Rechtsberatung und gegebenenfalls für die Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vor Gericht selbst aufkommen. Um allen Menschen gleichermaßen die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte wahrzunehmen, können Bedürftige mit geringem Einkommen Beratungshilfe oder im Klagefall Prozesskostenhilfe beantragen.

 

 

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

Erster Bericht zum Umsetzungsstand der Nationalen Demenzstrategie veröffentlicht

Bundesregierung beschließt Nationale Demenzstrategie

PM: Bundesfamilienministerin Schröder schaltet Internetportal "Wegweiser Demenz" frei


Downloads für Mitglieder:

Broschüre BMJV 2022 - Beratungshilfe PKH

 

 

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