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Der Paritätische Gesamtverband informiert:
mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz wurden in 2008 die gesetzlichen Grundlagen für die E-Bilanz geschaffen. Die E-Bilanz soll den Wechsel von papierbasierten Abläufen hin zur elektronischen Kommunikation und Übermittlung der Daten zur Finanzverwaltung schaffen. Mit der E-Bilanz ist erstmals eine steuerliche Gliederung (Taxonomie) für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgesehen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat sich hierzu nachhaltig beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) für die Interessenslage der gemeinnützigen Organisationen eingesetzt. Im Anwendungsschreiben des BMF vom 01.07.2011 ist es zu folgenden Klarstellungen gekommen:
Wir haben zu Ihrer aktuellen Information das BAGFW Schreiben vom 28.07.2011 an das BMF beigefügt, dem Sie weitere Details entnehmen können.
Werner Hesse Claus Helmert
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Downloads: pdf pdf BAGFW. E-Bilanz 28.07.2011 (703.62 kB) pdf BMF zur E-Bilanz 01.07.2011 (485.78 kB) pdf Steuerbürokratieabbaugesetz (97.87 kB)
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Steuerbürokratieabbaugesetz. E-Bilanz - Anwendungsschreiben vom 01. Juli 2011
- Kategorie: Verwaltung - Bund/Land/Bezirke
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