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Neue Förderrichtlinien mit verbesserten Förderbedingungen der Aktion Mensch Stiftung zum 1.1.2018

 

Information des Paritätischen Gesamtverbandes:

Der Stiftungsrat der Aktion Mensch Stiftung hat neue Förderrichtlinien verabschiedet, die für Antragstellungen auf Förderung bundesweiter Modellvorhaben ab dem 1.1.2018 gelten. Die Stiftung fördert künftig Projekte (keine Investitionen) mit bis zu 200.000 Euro jährlich auf maximal 5 Jahre (insgesamt 1 Mio. Euro). Der Zuschuss ist auf 80% zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale von 10% des Zuschusses begrenzt. Der Eigenmittelanteil beträgt grundsätzlich 20%, kann allerdings bei einer Beteiligung der öffentlichen Hand auf 10% abgesenkt werden. Zusätzlich wurden Kinder- und Jugendliche als neue Zielgruppe aufgenommen.

Die neuen Richtlinien der Aktion Mensch Stiftung treten zum 1.1.2018 in Kraft. Sie sind dann unter nachstehenden Link zu finden:
www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/stiftung.html

Die Aktion Mensch Stiftung fördert Modellprojekte zur Innovation, Vernetzung/Vermittlung und Forschung freigemeinnütziger Organisationen mit Sitz in Deutschland. Die geförderten Projekte sollen im Rahmen von Inklusion und Teilhabe die Lebenssituation

- behinderter Menschen und von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind,
- von Mensch mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere bei fehlender Wohnung, bei gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei der Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung sowie
- bei Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren
verbessern.

Die beantragten Projekten müssen eine messbare Wirkung erzeilen und umfassend Barrierefreiheit umsetzen sowie möglichst mehrere der folgenden drei Aspekte realisieren:

- modellhaft Inklusion und Teilhabe in den Sozialräumen ermöglichen und deren Konzept bundesweit multiplizieren und nutzbar machen
- zu einer wirksamen Vernetzung und Kooperation von Kompetenzträger für Teilhabe und Inklusion beitragen uns so mit großer gesellschaftlicher Wirkung den Inklusionsprozess beschleunigen,
- neue innovative Ansätze im Umfeld von Inklusion identifizieren und deren Entwicklung und Verbreitung beitragen oder
- Forschungsvorhaben zur Verbesserung von Teilhabemöglichkeiten umsetzen, die zu einen Theorie-/Praxistransfer beitragen.

Die Stiftung fördert künftig Projekte (keine reinen oder überwiegenden Investitionen) mit bis zu 200.000 Euro jährlich auf maximal 5 Jahre (insgesamt 1 Mio. Euro). Der Zuschuss ist auf 80% zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale von 10% des Zuschusses begrenzt. Der Eigenmittelanteil beträgt grundsätzlich 20%, kann allerdings bei einer Beteiligung der öffentlichen Hand auf 10% abgesenkt werden.

 

 

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