Die Kanzlei Leu berät gemeinnützige Vereine, (g)GmbHs, Stiftungen und andere Unternehmungen der Sozialwirtschaft bei allen rechtlichen Fragen, die im Arbeitsalltag und bei vorausschauender Zukunftsgestaltung in modernen Sozialunternehmen auftreten. Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Interessen einer werteorientierten Ausrichtung und das Wissen um die Anforderungen, die bei Ihnen in der Organisation wichtig sind. Nach diesem Prinzip ist auch das Beratungsangebot im Bereich Hinweisgeberschutz ausgerichtet: praxisnah, zuverlässig und serviceorientiert. Leu Rechtsanwaltsgesellschaft begleitet Sie auf Augenhöhe und verkomplizieren nicht. Folgende Hinweisgeberschutz-Leistungen werden Ihnen geboten:
Eine aufwändige Techniklösung dürfen Sie nicht erwarten.
Geht eine Meldung ein, begleitet die Kanzlei Leu Sie bei dem sich anschließenden Prozess in enger Abstimmung durch Übernahme der Abwicklung mit anwaltlichen Spezialwissen. |
Tweet
Verknüpfte Artikel:
Downloads für Mitglieder:
|