Alle MO'en Für die Freie Wohlfahrtspflege steht das staatliche Glücksspielmonopol in einem mittelbaren Zusammenhang mit Förderoptionen für Soziale Arbeit. Die EuGH - Entscheidung und eine knappe Urteilsbewertung durch den Paritätischen Gesamtverband dürfte insofern von Interesse sein. Der Paritätische Gesamtverband teilt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren, In den vorliegenden Verfahren stellte der EuGH jedoch fest, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenze. So würden etwa Automatenspiele mit höherem Suchtfaktor als Spiele im reglementierten Bereich noch genehmigt, und es werde für staatliche Lotterien in erheblicher Weise Werbung gemacht. Vor diesem Hintergrund werde die präventive Wirkung des Monopols unterlaufen. Abschließend wies der EuGH darauf hin, dass das deutsche Glücksspielmonopol wegen seines Verstoßes gegen die europäischen Grundfreiheiten ab sofort nicht mehr angewandt werden darf. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Entscheidung kein generelles Monopolverbot im Bereich des Glücksspiels darstellt. Vielmehr steht es dem deutschen Gesetzgeber sogar frei, das Monopol zu verschärfen, wenn die Einschränkungen nur systematisch und kohärent sind. Der EuGH betonte ausdrücklich den weiten Entscheidungsspielraum der Nationalstaaten, welcher das Recht einschließt, Lizenzen von ausländischen Anbietern nicht anzuerkennen, sowie das Recht, Glücksspiel im Internet zu verbieten. Der Entscheidung des EuGH lagen Vorabentscheidungsersuchen deutscher Gerichte zur Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht zugrunde. Auf der Grundlage der nun vorliegenden Entscheidung des EuGH werden die nationalen Gerichte in den Verfahren C-316/07, C-409/07, C-410/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-46/08 und C-409/06 eine endgültige Entscheidung treffen. Mit freundlichen Grüßen |
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Downloads: pdf EuGH-Urteil zu staatlichen Glücksspielmonopolen vom 8.09.2010 (2.31 MB) pdf Urteil zum Glücksspiel in Deutschland. Schreiben des Paritätischen GV an BM Brüderle (52.8 kB)
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EuGH-Entscheidung zu staatlichen Glücksspielmonopolen
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