Mehr als 120.000 Berliner Arbeitnehmer erhalten Arbeitslosengeld II, weil der Lohn zum Leben nicht reicht. Nicht wenige dieser so genannten Aufstocker arbeiten zu Dumpinglöhnen. In zwei öffentlichen Veranstaltungen geben ein Arbeitsrichter, ein Gewerkschaftssekretär und ein Sozialberater Antwort auf arbeits- und sozialrechtliche Fragen, die sich Aufstockern häufig stellen. Was viele nicht wissen: Aufstocker haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer - egal ob es sich um den Urlaubsanspruch, um Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Krankheit, um Kündigungsfristen oder um das Weihnachtsgeld handelt. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss zwar grundsätzlich jede Arbeit annehmen. In sittenwidrige Arbeit darf das Jobcenter aber nicht vermitteln. In Branchen mit Mindestlöhnen und allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen gelten diese auch für Aufstocker. Zu den Veranstaltungen laden das Berliner Arbeitslosenzentrum der evangelischen Kirche und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ein. Termin und Ort: Mi, 19. März 2014, 18 Uhr
Mi, 26. März 2014, 18 Uhr |
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