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Energiekrise - Paritätische Arbeitshilfe Anspruch sozialer Dienstleister auf Anpassung ihrer Entgelte wegen aktueller Preissteigerungen

Soziale Dienstleister sind derzeit exorbitanten und oft existenzgefährdenden Sachkostensteigerungen ausgesetzt, besonders wenn auch nicht ausschließlich in den Bereichen Energie und Lebensmittel. In der Pflege kommen die Kosten für medizinischen Sachbedarf zur Pandemiebekämpfung hinzu, seit der Pflegerettungsschirm Ende Juni 2022 ausgelaufen ist.

Der Versuch auf dem Verhandlungsweg, die Entgelte sozialer Dienstleister anzupassen, ist langwierig und hat in der Fläche Aussicht, um die soziale Infrastruktur zu retten. Der Paritätische fordert daher staatliche Hilfsmaßnahmen, um die Defizite rechtzeitig und zielgerichtet auszugleichen. Solange solche Maßnahmen nicht sicher sind, bleibt entgeltfinanzierten sozialen Dienstleistern nur, ihren Anspruch auf Nachverhandlung ihrer Vergütungen nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage zu prüfen. Da eine Vergütungsanpassung von vielen Kostenträgern pauschal abgelehnt wird, ist es sinnvoll sich mit den Voraussetzungen des Anspruchs auf Nachverhandlung auseinanderzusetzen.

 

Der Paritätische Gesamtverband hat am 6.10.22 die nebenstehende Arbeitshilfe mit Hinweisen und Argumenten erstellt.
 

 

Verknüpfte Artikel:

 Energiekrise - Schreiben BAGFW zur Absicherung sozialer Einrichtungen und Dienste der Daseinsvorsorge und von Menschen mit geringen Einkommen in der Energiekrise & Brandbrief: Der Paritätische warnt ...


Downloads für Mitglieder:

  pdf 22 0929 DPW Argumentationshilfe Preissteigerungen (114 KB)

pdf 22 0929 Anlage BMG Schreiben an GKV (157 KB)

pdf 22 0929 Anlage BMWK Auslegungsrundschreiben Preissteigerungen (146 KB)

 

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