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BMF-Schreiben zu Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektonischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 14.11.2014 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) überarbeitet. Des Weiteren hat es mit gleichem Datum eine ergänzende Information zur Datenträgerüberlassung herausgegeben (s. nebenstehende Downloads).

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Downloads für Mitglieder:

  pdf  GoBD Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung

pdf  2014-11-14-GoBD-2

 

 

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