Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 14.11.2014 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) überarbeitet. Des Weiteren hat es mit gleichem Datum eine ergänzende Information zur Datenträgerüberlassung herausgegeben (s. nebenstehende Downloads). |
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