Mit dem Newsletter Berliner Sozialrecht 05/2014 hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales informiert, dass das Rundschreiben 2014/2 - Einsatz des Einkommens und Vermögens vom 13. Februar 2014 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz aufgrund der Bundesauftragsverwaltung für das Vierte Kapitel SGB XII Weisungen zum Einsatz des Einkommens erlassen hat, die nunmehr in das Berliner Regelwerk, die Gemeinsame Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter - Sozialämter - über den Einsatz von Einkommen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (GA-ESH), aufgenommen wurden. Die Änderungen treten am 01.04.2014 in Kraft. Besonders hingewiesen wurde in dem Newsletter auf die neuen Vorgaben zur Berechnung des Freibetrages für in einer Werkstatt für behinderte Menschen erzieltes Entgelt sowie zur Zuordnung der Leistungen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz zum Erwerbseinkommen
Weiterhin wurde in dem Newsletter zu den Leistungen für Heizung (feste Brennstoffe) nach SGB II und SGB XII für das II. und III. Quartal 2014 informiert.
Unter "Aktuelles" können Sie sich jederzeit über die Änderungen in der Vorschriftensammlung informieren.