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Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 (StEP Wohnen 2025)

Das Thema Wohnen ist nicht nur in der Fachgruppe Ältere Menschen oder der AG Pflege, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landesseniorenbeirats einer stetiges Querschnittsthema, das alle Themenfelder tangiert.

 

Aktualisierung: Die Unterlagen auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen wurden aktualisiert: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/de/wohnen/index.shtml. Der Stadtentwicklungsplan Wohnen ist jedoch noch nicht veröffentlicht (Stand 15.4.2014).

 

 

 

Der Landespressedienst vom 25.03.2014 berichtet aus der heutigen Sitzung des Senats:

Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025


Der Senat hat mit dem „Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025“ (StEP Wohnen 2025) eine wichtige Planungsgrundlage für die wachsende Stadt Berlin vorgelegt. Ziel ist es, angesichts des Nachfragedrucks auf dem Wohnungsmarkt die Mietentwicklung zu dämpfen. Der Senat hat die Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller heute zur Kenntnis genommen. Sie wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Die Einwohnerzahl Berlins ist allein in den letzten zwei Jahren um rund 100.000 gestiegen. Damit die Stadt den starken Einwohnerzuwachs in den nächsten Jahren aufnehmen kann und die Mieten auch weiterhin bezahlbar bleiben, hat der Senat seine Wohnungspolitik völlig neu ausgerichtet. Mit den bereits erfolgten Weichenstellungen, z.B. den Mietenbündnissen oder dem Gesetz gegen die Zweckentfremdung und den Kappungsgrenzen, wurde auf Landesebene bereits viel getan. Mietpreisdämpfende Maßnahmen im Wohnungsbestand allein werden aber nicht ausreichen, denn die Stadt wird in den nächsten zehn bis 15 Jahren um die Größenordnung einer Großstadt weiterwachsen.

Senator Müller: „Berlin braucht neue Wohnungen – schon für die Menschen, die heute hier leben, erst recht aber für all jene, die in den nächsten Jahren noch in unsere Stadt kommen. Berlin hat den großen Standortvorteil, dass es noch ausreichend Flächen gibt, um diese Wohnungen zu bauen.“

Der „StEP Wohnen 2025“ gibt Antworten darauf, wie viele neue Wohnungen Berlin braucht und wo sie gebaut werden können. Der Wohnungsbedarf liegt demnach bei 137.000 neuen Wohnungen bis 2025, ausgehend vom Jahr 2012. Im Plan des „StEP Wohnen 2025“ sind 25 große Neubaubereiche dargestellt, die schon kurz- bis mittelfristig bebaut werden können. Sie bieten allein schon Raum für fast 50.000 Wohnungen. Hinzu kommen die im Plan gekennzeichneten weiteren Einzelstandorte mit zusätzlich ca. 30.000 Wohnungen. Sie alle sind gut in die Stadtstruktur eingebunden. Daneben gibt es zahlreiche kleinere Flächen und Nachverdichtungsmöglichkeiten, die im Plan nicht verzeichnet sind. Insgesamt geht der „StEP Wohnen 2025“ von einem langfristigen Flächenpotenzial in Berlin für rund 220.000 neue Wohnungen aus.

Wo Städte in der Vergangenheit in großen Schüben wuchsen, ging diese Entwicklung oft auf Kosten einer sinnvollen Stadtstruktur. Berlin legt großen Wert darauf, dass mit dem Wohnungsneubau die bestehende Stadtstruktur der kompakten, gemischten und sozialen Stadt der kurzen Wege weiterentwickelt wird. Durch diese Leitbilder wird die Stadt auch bei einem deutlichen Wachstum der Bevölkerung baulich und ökologisch im Gleichgewicht fortentwickelt und ein urbanes und lebenswertes Umfeld sichergestellt.

Deshalb haben Neubaustandorte innerhalb der bestehenden Stadt und mit vorhandener Infrastruktur Vorrang vor Erweiterungen am Stadtrand. Das sichert kurze Wege, eine optimale Nutzung der technischen, sozialen und verkehrlichen Infrastruktur, einen sparsamen Umgang mit der Fläche und vermeidet eine Ausdehnung der Stadt in die umgebende freie Landschaft. Für diese Strategie des Wachstums innerhalb der Stadt hat Berlin mit seinen inneren Flächenpotenzialen im Gegensatz zu anderen Metropolen die nötigen Voraussetzungen. Diese Potenziale müssen aber auch konsequent genutzt werden, um die großen wohnungspolitischen Herausforderungen zu bestehen.

Senator Müller: „Berlin muss sich einstellen auf Veränderungen, die die wachsende Stadt mit sich bringt. Mehr Schulen und Kitas, mehr Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs und eben mehr Wohnungen werden in Zukunft in der ganzen Stadt gebraucht. Es ist mir wichtig, dass wir die Debatte führen, wie wir als Stadtgesellschaft solidarisch diese Veränderungsprozesse begleiten. 100 % Stillstand kann nicht die Antwort sein.“

Zugleich muss die Stadt auf demografische, soziale und energetische Herausforderungen reagieren. Um die hohe Lebensqualität, die Vielfalt und die ausgewogene Mischung ihrer Kieze zu sichern, legt der „StEP Wohnen 2025“ in sieben Leitlinien die zentralen Handlungsfelder der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik dar:

• Berlin braucht Wohnungsneubau.
• Berlin sichert die soziale und funktionale Mischung.
• Berlin braucht Wohnungsneubau für alle.
• Berlin gestaltet die Vielfalt der Wohnquartiere.
• Berlin gestaltet den demografischen Wandel.
• Berlin gestaltet den energetischen Wandel.
• Berlin entwickelt sich baulich und ökologisch im Gleichgewicht.

Berlin wird alle Anstrengungen unternehmen, dass sich das Wachstum sozial- und klimaverträglich sowie städtebaulich und architektonisch ansprechend vollzieht. Insbesondere bei den großen Neubauprojekten muss eine soziale Mischung gewährleistet werden und eine ausbalancierte Qualifizierung der Freiräume stattfinden. Das erfordert gemeinsame Anstrengungen von Politik, Verwaltung, Eigentümern und Investoren.

Zur konkreten Umsetzung der im Stadtentwicklungsplan dargestellten Flächenpotenziale, Ziele und Leitbilder benennt der „StEP Wohnen 2025“ schließlich zahlreiche Einzelmaßnahmen. Einige davon sind bereits kurzfristig realisiert worden, z.B. die Einrichtung einer Wohnungsbauleitstelle. Andere befinden sich kurz vor der Umsetzung, wie die personelle Verstärkung der bezirklichen Bauämter und das neue Wohnungsbauförderprogramm.

Senator Müller: „Angesichts des dynamischen Bevölkerungswachstums der Stadt bildet der ‚StEP Wohnen 2025‘ eine solides Fundament für die weitere Wohnungsentwicklung in Berlin.“

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 90139-4043

 

Senat beschließt die Förderung von Neubauwohnungen

Aus der Sitzung des Senats am 25. März 2014:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung die Einführung einer Neubauförderung beschlossen. Der Beschluss erfolgte auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller. Das Land Berlin wird in Zukunft für die Realisierung des in der Stadt dringend erforderlichen Wohnungsneubaus rund 1.000 Neubauwohnungen jährlich fördern. Die Förderung erfolgt aus Mitteln eines hierfür eingerichteten Wohnungsbaufonds. Dieser hat ein Volumen von jährlich 64 Mio. € und ist für die nächsten fünf Jahre mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 320 Mio. € ausgelegt. Erwartet wird, dass sich insbesondere Berlins städtische Wohnungsbaugesellschaften an dem Programm aktiv als Bauherren beteiligen.

Senator Müller: „Wir haben unsere Wohnungspolitik seit Beginn der Legislaturperiode komplett neu ausgerichtet – sowohl mit zahlreichen Maßnahmen im Bestand als auch mit einer Wohnungsbauoffensive. Mit der neuen Wohnungsförderung haben wir nun einen weiteren zentralen Baustein umgesetzt, der die Schaffung von günstigem Wohnraum vor allem durch unsere städtischen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch durch Private unterstützen wird.“

Der Senat gewährleistet mit der jetzt initiierten Neubauförderung Anfangsmieten von 6,00 bis 7,50 € pro Quadratmeter. Die durchschnittliche Miete liegt bei 6,50 € pro Quadratmeter. In solche geförderten Wohnungen können Mieterinnen und Mieter mit einem in Berlin gültigen Wohnberechtigungsschein ziehen.

Gefördert werden sollen Projekte vorrangig innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings und Projekte, für die Kooperations- oder städtebauliche Verträge geschlossen wurden. Ziel ist es, die soziale Mischung in Berlin so zu erhalten und zu fördern, dass auch in Zukunft Haushalte mit geringem Einkommen in der Berliner Innenstadt wohnen können. Der Förderanteil soll bei größeren Projekten ab 50 Wohneinheiten bei einem Fünftel bis zu einem Drittel der im Projekt insgesamt geplanten Wohnungen liegen – dies entspricht bei einem Neubauprojekt mit 100 Wohnungen einer Zahl von 20 bis 33 geförderten Wohnungen. Über ein Wohnungsbauprogrammjahr soll ein Drittel der 1.000 geförderten Wohnungen zu Anfangsmieten von bis zu 6,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich vermietet werden. Die Mieten dürfen alle zwei Jahre um + 0,20 € pro Quadratmeter Wohnfläche angehoben werden.

Der Förderzeitraum, während dessen die Mietpreisbindung gilt und das Förderdarlehen zu tilgen ist, beträgt 20 Jahre. Während dieser Zeit gilt die Mietpreis- und Belegungsbindung für die geförderten Wohnungen. Nach Ablauf des Förderzeitraumes gilt für die Bestandsmietverhältnisse eine Nachbindungsfrist von weiteren zehn Jahren, während der die Mieten nach Ablauf von jeweils vier Jahren um nicht mehr als 15 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden dürfen.

Zusammengefasst gelten für die neue Wohnungsbauförderung im Land Berlin die folgenden Maßgaben:

Wohnungszahl/Fördervolumen: 3.000 – 5.000 Wohnungen mit ca. 1.000 geförderten Wohnungen pro Jahr – Anteil geförderter Wohnungen von ca. 1/3-1/5

Miethöhen: anfängliche Mieten von 6,00 bis 7,50 €/m2– durchschnittlich. 6,50 €/m2; mindestens ein Drittel der geförderten Wohnungen eines Wohnungsbauprogrammjahres bei Erstbezug Netto-Kaltmieten von bis zu 6,00 €/m2.

Mietsteigerung: 0,20 €/m2 alle zwei Jahre für bereits geförderte und neue Wohnungen

Finanzierungsform: Baudarlehen

Bindungsdauer: 20 Jahre plus zehn Jahre Nachbindungsfrist für Bestandsmietverhältnisse

Höhe des Baudarlehens: maximal 64.000 € pro im Objekt geförderter Wohnung, maximal 1.200 € pro m2 geförderter Wohnfläche

 

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