Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) hat Empfehlungen zur Weiterentwicklung des SGB IX ausgearbeitet. U.a. empfiehlt der DV in diesem Papier, einen an die UN-BRK und ICF angelehnten Behinderungsbegriff zu verwenden, den Begriff der Teilhabe genauer zu definieren, die Zusammenarbeit der Reha-Träger zu stärken sowie eine klarere Regelung der Komplexleistung Frühförderung vorzunehmen. Damit greift der Deutsche Verein auch zentrale Forderungen des Paritätischen Gesamtverbandes auf.
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