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Hinweise des Deutschen Vereins zur Datenübermittlung bei Beratungsleistungen (SGB II und SGB XII)

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Im Kontext der Leistungen des SGB II und des SGB XII stellt sich bei Beratungsleistungen häufiger die Frage nach der Handlungssicherheit, wenn es um die Übermittlung personenbezogener Daten geht. Datenschutz und  Geheimnisschutz stehen dabei im Vordergrund, zum Teil sind auch die eingeschränkten Mitwirkungspflichten von Leistungsberechtigten hervorzuheben, für die Leistungserbringer auch durch Datenübermittlung tätig werden, um die Kontinuität der Leistungsgewährung zu erhalten. Der Deutsche Verein hat nunmehr Hinweise zur Datenübermittlung bei Beratungsleistungen vorgelegt, die eine nützliche Orientierungshilfe sind. Auf die Gebote der Datenvermeidung und Datensparsamkeit wird hingewiesen. Die Unterscheidung zwischen „Rahmendaten der Beratungsbeziehung" und „Prozessdaten der Beratungsbeziehung", die Zustimmung, bzw. Einwilligung von Leistungsberechtigten zur Datenübermittlung sind in jedem Falle eine weitere wichtige Komponente.

Das Anschreiben des Deutschen Vereins und die Hinweise zum Datenschutz sind nebenstehend als Download abrufbar hinterlegt.

 

 

 

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf pdf Deutscher Vereins - Anschreiben zur Datenübermittlung,

pdf 06. 04. 2011 (68.62 kB)

 

pdf Deutscher Verein (SGB II + SGB XII) - Datenschutz 23. 03. 2011 (126.37 kB)

 

Downloads für Mitglieder:


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