Mit dem Ziel, Deutschland besser für die Folgen des Klimawandels zu rüsten, passierte am 13. Juli 2023 ein entsprechender Gesetzesentwurf das Bundeskabinett. Das Gesetz soll einen verbindlichen Rahmen für Klimaanpassung und Risikovorsorge in Bund, Ländern und Kommunen schaffen. Im Kern sieht das Gesetz folgendes vor:
Im Rahmen der Umweltministerkonferenz wollen nun Bund und Länder beraten, wie eine langfristige und verlässliche Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen kann. Eine kürzlich durch BR, NDR, WDR und CORRECTIV durchgeführte Umfrage unter allen 400 Kreisen mit einer Beteiligungsquote von 82 Prozent zeigt, dass fast alle deutschen Landkreise und kreisfreien Städte mit Extremwetterereignissen und damit einhergehend mit hohen Schäden rechnen. Jedoch verfügt nur rund ein Viertel über ein Klimaanpassungskonzept. Etwa 22 Prozent der Kreise befinden sich derzeit in der Entwicklung eines Konzeptes. Ferner gab die Hälfte der beteiligten Verwaltungen an, dass sie benötigte Schutzvorkehrungen in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht finanzieren können. Fragen der Finanzierung gilt es daher nun dringend zu klären. Auch gemeinnützige soziale Organisationen sehen sich steigender Investitionsbedarfe aufgrund von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ausgesetzt. Diese müssen durch soziale, solidarische und gerechte haushalts- und steuerpolitische Maßnahmen gefördert werden. Die politischen Rahmenbedingungen sollten so gesetzt werden, dass gemeinnützige soziale Organisationen in die Lage versetzt werden, entsprechende Maßnahmen umsetzen zu können. Hierfür braucht es unbürokratische und zuverlässige Förderprogramme mit möglichst geringen Eigenanteilen. Im Informationspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zum Klimaanpassungsgesetz wird bei der Finanzierung im Kontext sozialer Einrichtung auf das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ verwiesen. Dieses bietet jedoch keine Fördergarantien und umfasst ein geringes Fördervolumen. Nachhaltige und unbürokratische Finanzierungsgrundlagen sollten daher geschaffen werden, um Einrichtungen bei ihren Bemühungen zum Klimaschutz- und Klimaanpassung und Schutz vulnerabler Gruppen zu unterstützen. Der Entwurf des Gesetzes geht im nächsten Schritt dem Bundesrat und Bundestag zur Befassung und Verabschiedung zu. |
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