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Neue Formvorschrift für Anzeigen und Erklärungen - die Auswirkungen der Neuregelung des § 309 Nr. 13 BGB auf (Arbeits-) Verträge

Ergänzt wurde das Rundschreiben des Gesamtverbandes vom 10.10.2016 zur AVB - Rechtsänderung § 309 Nr. 13 BGB zum 01.10.2016 (Unwirksamkeit der Schriftformklausel in § 17 AVB)

Bereits am 24.02.2016 ist das "Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes" in Kraft getreten.

In diesem Gesetz "versteckt" wurde auch eine Neuregelung des BGB beschlossen. Sie betrifft das Klauselverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, § 309 Nr. 13 BGB.

Diese Neuregelung tritt ab dem 01.10.2016 in Kraft.

Mit der beigefügten Rechtsinformation wollen wir Ihnen einen Überblick über die Thematik geben und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf aufzeigen.

 

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pdf Rechtsinfo Allgemeine Geschäftsbedingungen (59 KB)

pdf Rundschreiben des Paritätischen Gesamtverbandes (68 KB)

 

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