logo

Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG)

Mit Rundschreiben informiert der Gesamtverband über das "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG)".

Auf intensive Anregungen der BAGFW wird § 3 Nr. 5 f) EStG geändert. Danach wird das in einem Freiwilligendienst nach Jugendfreiwilligendienstgesetz oder im BFD erhaltene Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung von der Einkommenssteuer befreit. Dies gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013. Nicht übernommen wurde hingegen die Forderung, die Befreiung auch auf Sachbezüge zu erstrecken.

- ln § 33b EStG wurde Abs, 6 Satz 5 so gefasst, dass nunmehr auch Pflegeleistungen in der EU bzw. einem EWR-Staat als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Dies gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013.

- Eingefügt wird in § 4 Nr. 16 Buchstabe k die Steuerfreiheit für Umsätze von "Einrichtungen, die als Betreuer nach § 1896 Abs. 1 des BGB bestellt worden sind, sofern es sich nicht um Leistungen handelt, die nach § 1908i Abs. 1 in Verbindung mit § 1835 Abs. 3 des BGB vergütet werden". Dies gilt seit 1. Juli 2013.

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  130703_130702_RS_Paritaet_Amtshilfe_RL_UmsG

  pdf  130703_bgbl_2013_32

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.