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VV EaD - Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich" (VV EaD) - Neue Regelungen für den ehrenamtlichen Dienst verabschiedet

Eine neue "Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich" (VV EaD) wurde Anfang August 2016 im Senat von Berlin beschlossen und steht Mitgliedsorganisationen nebenstehend als Download zur Verfügung. Die Verwaltungsvorschriften treten am 1. Oktober 2016 in Kraft und treten mit Ablauf des 30. September 2026 außer Kraft. Nachrichtlich wird daher auf noch im ALSOPFLEG im Jahr 2009 hinterlegte bisherige Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im soz. Bereich (2006) , die eine „Laufzeit“ vom 01.10.2006 bis 30.09.2016 hat.  

02.08.2016, 13:01 Uhr – Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Besuche gegen Einsamkeit – Neue Regelungen für den Ehrenamtlichen Dienst verabschiedet

Aus der Sitzung des Senats am 2. August 2016:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja die Neufassung der Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich beschlossen.

Der Ehrenamtliche Dienst gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich an den sozialen Aufgaben im Rahmen der bezirklichen Selbstverwaltung zu beteiligen. Die Mitglieder des Sozialen Dienstes engagieren sich z. B. im Besuchsdienst, informieren Hilfsbedürftige über soziale Angebote und fördern so die Teilnahme am öffentlichen Leben. Durch diese Unterstützung können die sozialen Angebote der Bezirksämter gestärkt und bedarfsorientiert gestaltet werden.

Senator Czaja: „Menschen, die sich als Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für andere engagieren, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das gute Zusammenleben in unserer Stadt. Durch ihre Unterstützung können einsame oder kranke Menschen weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben, können soziale Begegnungsstätten längere Öffnungszeiten anbieten und werden ältere Menschen zu runden Geburtstagen oder Jubiläen persönlich geehrt. Angesichts einer zunehmend älter werdenden Stadt ist dieser wertvolle Einsatz von wachsender Bedeutung. Mit den neuen Verwaltungsvorschriften haben wir die Grundlagen dafür geschaffen, aktiv für die Arbeit des ehrenamtlichen Dienstes zu werben und viele Menschen von der Bedeutung dieses Ehrenamtes überzeugen zu können.“

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Mitglied des Ehrenamtlichen Dienstes zu werden. Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt und vom Bezirksamt für vier Jahre in den Ehrenamtlichen Dienst berufen. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. Die neuen Verwaltungsvorschriften lösen die bisherige Fassung ab, die Ende September 2016 außer Kraft tritt. In der neuen Fassung wird die Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes neu geregelt, um ihnen in ihrer Arbeit mehr Klarheit und Sicherheit zu geben.

 

 

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Downloads:

pdf 20161-2016-08-02_VwV_Ehrenamtlicher_Dienst (26 KB)

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