Nebenstehend abrufbereit eine Kopie des unterzeichneten Rahmenvertrages nach § 75 SGB XII (BRV 2014). Damit ist die seit Anfang des Jahres bestehende Unsicherheit über den Berliner Rahmenvertrag beendet. Der „neue“ Berliner Rahmenvertrag ist wortidentisch mit dem Vertrag, der bis zum 31.12.2013 gegolten hat. Das einzig Neue ist die ab 01.01.2015 gültige neue Regelung zu „Prüfungen“, die sich derzeit in der Verhandlung befindet. |
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