Das Fachreferat Wohnungslosenhilfe des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. hat auf die aktuelle Diskussion im Bezirk Neukölln hingewiesen, die die Nettokaltmietenreglung der WAV zum gegenstand hatte: In einer Antwort auf eine mündliche Anfrage hat sich der Bezirksstadtrat Szczepanski eindeutig positioniert und zu entsprechend gelagerten Fallkonstellationen ausgeführt: „….Sobald festgestellt wird, dass eine Maßnahme der Eingliederungshilfe, der sozialen Wohnhilfe oder des Betreuten Einzelwohnens vorliegt, werde ich das Jobcenter im Rahmen der kommunalen Fachaufsicht für die Kosten der Unterkunft (KdU) anweisen, die Überschreitung der Richtwerte zu akzeptieren.“ Möglicherweise werden sich nun auch weitere Bezirke bei der „Feinjustierung“ bei entsprechenden Entscheidungen neu orientieren. |
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Mündliche Anfrage WAV 30.10.2012 (6.61 kB)
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