Information des Paritätischen Gesamtverbandes:
Aufgrund beständig abklingender Infektionszahlen bestand nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern. (Quelle: Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes)
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