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Europäische Datenschutz-Grundverordnung

 

In knapp 100 Tagen, ab dem 25. Mai, gilt das neue, strengere und EU-weite Datenschutzrecht. Bislang haben nur zwei Mitgliedstaaten (Deutschland und Österreich) die notwendigen nationalen Gesetze verabschiedet. Die anderen Mitgliedstaaten und viele Unternehmen sind noch nicht ausreichend vorbereitet. Deshalb hat die Kommission gestern (24. Januar 2018) einen Leitfaden herausgegeben, der einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und die noch ausstehenden Aufgaben gibt. Ergänzend dazu stellt die Kommission ein neues Online-Tool für kleine und mittlere Unternehmen ins Netz.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_de

ec.europa.eu/justice/smedataprotect/index_de.htm

 

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