Damit wohnungslose Menschen ohne festen Wohnsitz ihr Wahlrecht wahrnehmen können, müssen sie bis zum 1. September ihren Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) hat mit beigefügter Pressemitteilung auf die in wenigen Tagen ablaufende Frist hingewiesen. |
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