logo

Verordnung zur Erhöhung des Vermögensschonbetrags in der Sozialhilfe

 

Bisher beträgt das geschonte Barvermögen für Menschen, die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) erhalten, 2.600 Euro. Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Dezember 2016 wurde auch beschlossen, dass der Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe erhöht wird (Entschließungsantrag - BT-Drs 18/10528). Hier waren seinerzeit vor allem Menschen im Blick, die die Werkstatt für behinderte Menschen besuchen, kein eigenes Erwerbseinkommen haben und somit nicht von den Verbesserungen beim Selbstbehalt des  Vermögens bei Erwerbseinkommen profitieren.  

Das Bundesminsterium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits Ende Januar den Entwurf für eine Verordnung zur Erhöhung des Vermögensschonbetrages in der Sozialhilfe (Zweite Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) vorgelegt.

Demnach soll das Schonvermögen für erwachsene Bezieher/Innen von Sozialhilfe nach SGB XII von 2.600 Euro auf 5000 Euro angehoben werden. Eine Anhebung auf 500 Euro soll auch für Kinder von Leistungsberechtigten erfolgen.

Da die Verordnung für die gesamten Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII gelten soll, werden von der Anhebung  nicht nur Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, sondern auch Leistungsberechtigte der Hilfe zur Pflege, der Blindenhilfe oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (gem. SGB XII) profitieren.

Der Bundesrat hat sich am 10.03.2017 mit der Verordnung befasst und dieser in den Grundzügen zugestimmt. Allerdings wird von Seiten des Bundesrates u.a .gefordert:

  • eine Klarstellung zum Personenkreis vorzunehmen und
  • die  Verordnung in die Untersuchungen zu den  finanziellen Auswirkungen  zum Bundesteilhabegesetzes (Artikel 25 Absatz 4 BTHG) einzubeziehen.

Nach Informationen des ParitätischenGesamtverbandes werden die Forderungen des Bundesrates derzeit im BMAS geprüft. Ziel sei es, entsprechend dem Beschluss zum BTHG, die Verordnung rechtzeitig vor dem 01.04.2017 im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.

Die Verordnung des BMAS und der Beschluss des Bundesrates sind im Anhang beigefügt.

 

 

Verknüpfte Artikel:

 

Downloads:

  pdf Verordnung BMAS Änderung Schonvermögen (190 KB)

pdf Beschluss Änderung Verordnung Schonvermögen (84 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.