Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder und Mitgliedsorganisationen der BAG W, in diesem Jahr finden neben den Bundestagswahlen auch Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen statt. Damit wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse ihr Wahlrecht wahrnehmen können, müssen sie Vorab ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Für die erste der Landtagswahlen im Saarland ist der 3. März der Stichtag zum Eintrag ins Wählerverzeichnis. Aus diesem Anlass hat die BAG W beigefügte Pressemitteilung zum Wahljahr 2017 heute abgesetzt: Wohnungslosen die Teilnahme an Wahlen 2017 ermöglichen Ich freue mich, wenn Sie die Mitteilung für Ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen und ggf. an Ihren lokalen /regionalen Presseverteiler schicken würden.
Mit freundlichen Grüßen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
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