Das Institut für Finanzdienstleistungen hat den Schlussbericht zur "Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes" vom 7. Juli 2009" vorgelegt. Auftraggeber der Evaluierung war das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Auf der Homepage des iff heißt es: "Das P-Konto hat sich zwar grundsätzlich bewährt, wünschenswert wären jedoch noch Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf Ansparmöglichkeiten für Verbraucher mit P-Konten sowie der Bescheinigungspraxis und dem Pfändungsschutz debitorischer Konten". Die Pressemitteilung des BMJV sowie den vollständigen Bericht und eine gekürzte Fassung mit Empfehlungen finden Sie hier |
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