Referentenentwurf zur sog. Zahlungskontenrichtlinie liegt vor
Wir machenSie auf aktuelle Medienberichte aufmerksam, denen zufolge die Finanzaufsicht Bafin die Vorgaben bezüglich der vorzulegenden Dokumente von Flüchtlingen für eine Kontoeröffnung gelockert hat. Ab sofort reichen demnach Dokumente, die Briefkopf und Siegel einer inländischen Ausländerbehörde, Identitätsangaben, Anschrift, ein Foto und die Unterschrift des Ausstellers haben. |
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