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Finanzaufsicht erleichtert Flüchtlingen Bankkonteneröffnung

Referentenentwurf zur sog. Zahlungskontenrichtlinie liegt vor  

Wir machenSie auf aktuelle Medienberichte aufmerksam, denen zufolge die Finanzaufsicht Bafin die Vorgaben bezüglich der vorzulegenden Dokumente von Flüchtlingen für eine Kontoeröffnung gelockert hat. Ab sofort reichen demnach Dokumente, die Briefkopf und Siegel einer inländischen Ausländerbehörde, Identitätsangaben, Anschrift, ein Foto und die Unterschrift des Ausstellers haben.
Hier finden Sie einen Artikel von Spiegel Online dazu
Finanzaufsicht erleichtert Flüchtlingen Eröffnung von Bankkonten

Veröffentlicht ist mittlerweile auch der Referentenentwurf zur sog. Zahlungskontenrichtlinie, die auf der gleichnnamigen EU-Richtlinie basierend den Zugang zu Zahlungskonten für jedermann bzw. jederfrau sicherstellen soll.
Den Referentenentwurf finden Sie bei Interesse unter diesem Link
Referentenentwurf Zahlungskontenrichtlinie
Die AG SBV plant eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zu erarbeiten.

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