Wir machen Sie auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen und des Landkreistags RLP zum Thema "Kontoeröffnung für Flüchtlinge und Asylsuchende" aufmerksam. Aus diesen geht hervor, dass als für eine Kontoeröffnung notwendige Identifikationspapiere vorübergehend beispielsweise auch Meldebescheinigungen mit Lichtbild anerkannt werden können. Das BMF unterstützt damit ein Verfahrensvorschlag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands und hat ebenfalls die Bafin über diese Verwaltungspraxis in Kenntnis gesetzt. Nähere Informationen können Sie den angehängten Schreiben entnehmen. Passend zu diesem Thema hatte die Süddeutsche Zeitung am vergangenen Wochenende auch berichtet, dass das BMF die EU-Richtlinie zum Basiskonto doch zügiger, also zu Anfang 2016, umsetzen will. |
Verknüpfte Artikel:
Downloads: pdf Kontoeröffnung für Flüchtlinge und Asylsuchende (122 KB) Downloads für Mitglieder:
|