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Erster Aufruf im ESF-Programm "rückenwind" (Frist 19.06.2015)

Für das ESF-Programm „rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft“ wird nun zum ersten Interessenbekundungsverfahren aufgerufen. Alle nötigen Informationen dazu sind auf der Homepage der BAGFW zum Programm „rückenwind“ zu finden:

www.bagfw-esf.de/rueckenwind-2015-2020/

Eine Interessenbekundung ist bis zum 19. Juni 2015 möglich. WICHTIG ist zu beachten, dass sich antragstellende Träger vorab an die Regiestelle des Verbandes wenden. Für den PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband e. V. ist Tilo Liewald zuständig: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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