Der Paritätische Gesamtverband informiert Am 18. März 2015 wurden der Bundeshaushalt 2016 bis 2019 sowie ein Nachtragshaushalt für 2015 vom Kabinett beschlossen. Nach diesen finanzpolitischen Beschlüssen findet keine Entlastung der Kommunen in Bezug auf die Eingliederungshilfe statt, wie es im Kontext der Teilhaberechtsreform von einem breiten sozialpolitischen Bündnis seit mehreren Jahren gefordert wurde. Bundeshaushalt 20016 bis 2019
Nachtragshaushalt 2015
Der Nachtragshaushalt 2015 regelt die Verteilung des zehn Milliarden-Euro-Pakets für Zukunftsinvestitionen, das die Bundesregierung im November 2014 angekündigt hat. Die Planungen konkreter Investitionsvorhaben für die Jahre 2016 bis 2018 können jetzt beginnen, etwa im Bereich der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Die Bundesregierung verteilt sieben Milliarden für Zukunftsinvestitionen auf die Ministerien. Weitere drei Milliarden Euro erhalten die Bundesministerien in Höhe ihrer bisherigen Anteile zur Gegenfinanzierung des Betreuungsgeldes. Sie sollen das Geld für zukunftsorientierte Ausgaben verwenden.
Die Bundesregierung errichtet noch in diesem Jahr ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Der Fonds unterstützt die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018, damit diese mehr Geld etwa für die Instandhaltung, Sanierung und zum Umbau örtlicher Infrastruktur ausgeben können.
Zusätzlich erhalten die Länder und Kommunen im Jahr 2015 vom Bund 500 Millionen Euro zum Ausgleich der Mehrbelastungen durch die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerben.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/03/2015-03-18-bundeshaushalt.html
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Bundeshaushalt 2016 bis 2019 Nachtragshaushalt 2015 Beschlüsse vom 18.03.2015
- Kategorie: Soziales / Wohnungslosenhilfe allgemein
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