Die Verbraucherzentrale weist in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einer Klage der VZBV stattgegeben hat: Die deutsche Bank darf keinen Mindestbetrag von 6,90 Euro für eine geduldete Kontenüberziehung fordern. Nähere Informationen finden Sie hier:
http://www.vzbv.de/pressemeldung/pauschale-der-deutschen-bank-fuer-geduldete-kontoueberziehung-ist-sittenwidrig
Pressemitteilung Verbraucherzentrale: Pauschale der Deutschen Bank für geduldete Kontenüberziehung ist sittenwidrig
- Kategorie: Soziales / Wohnungslosenhilfe allgemein
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