logo

Recht auf Basiskonto - EU-Richtlinie zum Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Sie finden die Richtlinie hier.

Es handelt sich um eine EU-Richtlinie, die nicht unmittelbar wirkt, sondern die Mitgliedstaaten zu nationalen Regelungen verpflichtet. Die Umsetzung muss bis 18. Sept. 2016 erfolgt sein (Art. 29). Die Verpflichtung selbst ist in Art. 16 enthalten. Dessen Abs. 6 lässt allerdings Einschränkungen zu.

Der Paritätische Gesamtverband wird das Justizministerium befragen, welcher Zeithorizont für das Gesetzgebungsverfahren besteht.

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.