logo

Bundessozialgericht bestätigt Ungültigkeit der Wohnaufwendungsverordnung im Bereich des Sozialgesetzbuch XII

Nebenstehend abrufbereit eine nicht behandelte mündliche Anfrage  des Abgeordneten Martin Beck (GRÜNE) aus der 37. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 24. Oktober 2013.#

Die Sozialverwaltung wiederholt in der Beantwortung der kleinen Anfrage erneut, dass die WAV für den Personenkreis nach SGB II bestätigt wurde. Für den Personenkreis nach SGB II liegt jedoch noch kein Urteil vor, auch wenn die Senatsverwaltung in ihrer Pressemitteilung und der Beantwortung der kleinen Anfrage etwas anderes behauptet. Die WAV wurde mit dem Urteil vom 17.10.2013 alles andere als vom Bundessozialgericht bestätigt. Das Verfahren für den Bereich des SGB II steht noch aus, wir werden Sie informieren, sobald ein Urteil vorliegt.

verknüpfte Artikel:

Bundessozialgericht kippt WAV-Berlin für SGB XII

 

Downloads:

pdf  n17-03712 (36.87 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.