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Pressemitteilung der BAG-W zum Wahlrecht für Wohnungslose

Nebenstehend abrufbereit die Pressemitteilung  der BAG-W zum Thema:

 „Wohnungslose sollen ihr Wahlrecht wahrnehmen können - Eintrag in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl muss bis zum 1. September beantragt werden“

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

  pdf  PM_Wohnungslose_ müssen_ Eintrag_ins_ Wählerverzeichnis_beachten

 

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