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Senat beschließt neue Richtwerte für angemessene Mieten im Rahmen der Wohnaufwendungenverordnung

Unter dem angegebenen Link finden Sie die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Soziales zur Anpassung der Mieten im Rahmen der WAV.

http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/20130716.1305.387045.html

Senator Czaja sieht in der Senkung der Zwangsumzüge um 70% einen Erfolg, ohne dabei jedoch darauf hinzuweisen , wie viele Bedarfsgemeinschaften die Differenz aus dem Regelsatz begleichen müssen, da sie keine Wohnung im unteren Preissegment nach den Richtwerten der WAV finden konnten. Die WAV ist und bleibt ein fragwürdiger Erfolg.

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