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Gute Arbeit auch im Zuwendungsbereich sichern

Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser E-Mail erhalten Sie einen Mustertext für eine Online-Petition mit der Botschaft: „Gute Arbeit auch im Zuwendungsbereich sichern - Beschäftigte von freien Trägern nicht von Tarifsteigerungen abkoppeln!“ Der Textentwurf kommt aus der Geschäftsführerrunde der Stadtteilzentren, also aus den Reihen unserer Mitgliedsorganisationen. Der Paritätische Berlin unterstützt die Petition und bittet Mitgliedsorganisationen dies ebenso zu tun. Gern können Sie den Text so übernehmen, ihn aus Ihrer Sicht ändern, ergänzen und konkretisieren.

Wenn Sie nachfolgenden Link anklicken, öffnet sich ein Formular für Online-Petitionen an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses. Sie können den Text der Petition einkopieren:

https://www.parlament-berlin.de/pari/web/styles_ssl.nsf/onlpetform?OpenAgent&zieldb=pariwebonlpet.nsf

Hier der Mustertext für die Online-Petition:

Gute Arbeit auch im Zuwendungsbereich sichern - Beschäftigte von freien Trägern nicht von Tarifsteigerungen abkoppeln!

Zuwendungsempfänger erfüllen Aufgaben, die im Interesse des Landes Berlin liegen. Sie übernehmen immer häufiger öffentliche Aufgaben, z.B. im Sozialbereich und in der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit. Zuwendungsempfänger tragen mit eigenen finanziellen Mitteln, mit bürgerschaftlichem Engagement und mit der Einwerbung von Drittmitteln dazu bei, dass für das Land Berlin und seine Bürger über die Fördermittel hinaus ein Mehrwehrt entsteht.

Deshalb fordern wir:

1. Die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zur Tarifentwicklung bei freien Trägern müssen vom Senat konsequent umgesetzt werden.

2. Es muss sichergestellt werden, dass die Summen, die das Abgeordnetenhaus zur Aufstockung der Personalkosten der Freien Träger bewilligt, ausreichend sind und auch bei den Beschäftigten ankommen. 2012 und 2013 war dies wegen hoher bürokratischer und zuwendungsrechtlicher Hürden sowie wegen unterschiedlicher Verfahren und prozentualer Steigerungen in den Bezirken und jeweiligen Senatsverwaltungen nur zum Teil der Fall.

3. Die Höhe der Zuwendungssummen muss eine Bezahlung der Beschäftigten vergleichbar dem TVL ermöglichen.

4. Die Bewilligung der Personalkosten der freien Träger in vergleichbarer Höhe des TVL muss in allen Bezirken und von allen Senatsverwaltungen einheitlich erfolgen.

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